Neue Coronaregelungen ab 02.11.2020 bitte dringend beachten
Liebe Mitglieder,
seit dem 01.11.2020 ist die neue Corona Verordnung des Landes veröffentlicht. Nachdem nun die Regelungen geklärt sind gilt folgendes:
1. Die Anlage ist für den Publikumsverkehr geschlossen, darf aber für den Spielbetrieb eingeschränkt geöffnet bleiben.
2. Es darf nur Einzel gespielt werden. Doppel ist nur erlaubt, wenn alle Mitspieler einem Haushalt angehören.
3. Die Umkleiden und die Clubgasstätte sind geschlossen. Die Tennishalle des FTC ist geschlossen.
4. Das Büro ist geöffnet, bitte vermeiden Sie aber den persönlichen Kontakt. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch und per mail zur Verfügung.
5. Der Trainingsbetrieb ist bis auf Weiteres eingestellt.
Weiterhin gelten natürlich Einhalten des Mindestabstands und vor allem die Dokumentationspflicht.
Für das Fortbestehen dieser durchaus privilegierten Position des Tennis ist es unabdingbar, dass wir alle diese Regelungen strikt einhalten. Kleinste Verstöße können zur Schließung der Anlage führen.
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen allen.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Ihr FTC
CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_02.11.2020.pdf
Hygienekonzept – Dritte-FTC-Sonderregelung_201102.pdf