Neue Coro­na­re­ge­lun­gen ab 02.11.2020 bit­te drin­gend beachten

Lie­be Mitglieder,
seit dem 01.11.2020 ist die neue Coro­na Ver­ord­nung des Lan­des ver­öf­fent­licht. Nach­dem nun die Rege­lun­gen geklärt sind gilt folgendes:

1. Die Anla­ge ist für den Publi­kums­ver­kehr geschlos­sen, darf aber für den Spiel­be­trieb ein­ge­schränkt geöff­net bleiben.
2. Es darf nur Ein­zel gespielt wer­den. Dop­pel ist nur erlaubt, wenn alle Mit­spie­ler einem Haus­halt angehören.
3. Die Umklei­den und die Club­gas­stät­te sind geschlos­sen. Die Ten­nis­hal­le des FTC ist geschlossen.
4. Das Büro ist geöff­net, bit­te ver­mei­den Sie aber den per­sön­li­chen Kon­takt. Ger­ne ste­hen wir Ihnen tele­fo­nisch und per mail zur Verfügung.
5. Der Trai­nings­be­trieb ist bis auf Wei­te­res eingestellt.

Wei­ter­hin gel­ten natür­lich Ein­hal­ten des Min­dest­ab­stands und vor allem die Dokumentationspflicht.

Für das Fort­be­stehen die­ser durch­aus pri­vi­le­gier­ten Posi­ti­on des Ten­nis ist es unab­ding­bar, dass wir alle die­se Rege­lun­gen strikt ein­hal­ten. Kleins­te Ver­stö­ße kön­nen zur Schlie­ßung der Anla­ge führen.

Für Ihre Unter­stüt­zung dan­ken wir Ihnen allen.

Blei­ben Sie gesund!

Herz­li­che Grüße
Ihr FTC

 

CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_02.11.2020.pdf

Hygie­ne­kon­zept – Dritte-FTC-Sonderregelung_201102.pdf